Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde von 245 betroffenen Personen und einer Umweltorganisation (VIRUS) gegen den Bescheid der Wiener Landesregierung vom 21.02.2017, mit dem die Behörde für sich selbst feststellt, dass für das Entwicklungsvorhaben „Projekt Berresgasse“
keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist, als unbegründet abgewiesen.
- die Entscheidung des VwGH in der Sache durch Feststellung, dass für das Vorhaben
„Projekt Berresgasse“ eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist,
in eventu das angefochtene Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts aufzuheben,
sowie - dieser Revision aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, und
- dem Revisionswerber den Schriftsatzaufwand und Eingabengebühr in durch Gesetz bzw. Verordnung festgelegter Höhe zuzusprechen.
Die komplette Revision ist hier einzusehen. Das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts findet man hier.